Projekte und Programme der Länder - ein Angebot des Good Practice Centers (GPC)

Rechtsquellen und Arbeitsgrundlagen

BA-KMK
Vereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit
www-Link  Weitere Informationen

 

SGB III
§ 33 Berufsorientierung
Die Agentur für Arbeit hat zur Vorbereitung der Jugendlichen und Erwachsenen auf die Berufswahl sowie zur Unterrichtung der Ausbildungssuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber Berufsorientierung zu betreiben. Dabei soll sie über Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt umfassend unterrichten. Die Agentur für Arbeit kann Schüler allgemein bildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahme). Die Maßnahme kann bis zu vier Wochen dauern und soll regelmäßig in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen.
www-Link  Weitere Informationen

 

BIBB-Hauptausschuss
Empfehlung Nr. 117 (12/2005) - Berufsorientierung und Berufsberatung Berufsorientierung und Berufsberatung sind Angebote für alle und können von jedem Anspruch genommen werden. Die Empfehlungen des Hauptausschusses fokussieren der besonderen Bedeutung des Übergangs von der Schule in Ausbildung, Studium auf Jugendliche und junge Menschen unter 25 Jahren. Sie stellen übergreifende Leitideen Prioritäten dar, die es ermöglichen sollen, Entwicklungen in unterschiedlichen Bereichen allgemeinen und beruflichen Bildungswesens zu begleiten und zu gestalten.
www-Link  Weitere Informationen

 

KMK
Rechtsnormen zum Bildungswesen (inkl. Schulgesetze)
www-Link  http://db.kmk.org/rechtsnormen